AGB’s

Unsere Allgemeinen Geschäftsbestimmungen:

Vertragsabschluss

Mit dem Absenden einer unverbindlichen Anfrage über das Anfrageformular auf der Website von GomeraVive, einem Telefonat oder einem E-Mail-Verkehr kommt noch kein Vertrag zustande.

Sie erhalten von uns ein konkretes Angebot per E-Mail. Sollten Sie dieses Angebot buchen wollen, bitten wir Sie um positive Bestätigung per E-Mail.

Damit kommt der für beide Seiten verbindliche Vertrag über die Buchung einer Exkursion oder eines Pakets von Exkursionen zustande.

Leistungen

Die gebuchte Leistung umfasst die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website von GomeraVive beschriebenen Leistungen.

Unvorhersehbare Leistungsänderungen beim geplanten Programmverlauf, z. B. durch Wettereinflüsse, behördliche Anweisungen, usw., sind bei den von uns angebotenen Veranstaltungen leider nicht immer zu vermeiden. Sollten uns diese Leistungsänderungen vor Beginn der Veranstaltung bekannt sein, werden wir den Teilnehmer hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.

In jedem Fall werden wir die bestmöglich vergleichbaren Varianten durchführen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden vom Kunden einzelne Leistungen (Vorträge, Exkursionen, Transport, Verpflegung u. ä.) aus nicht von GomeraVive zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Preises fällig. Der Gesamtbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor dem Stattfinden der ersten Exkursion zu entrichten. Ausschlaggebend hierfür ist der Zahlungseingang auf dem Konto von GomeraVive. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 21 Tage vor Beginn) ist der gesamte Betrag bei Vertragsabschluss fällig.

Rücktritt von der Buchung eines Pakets durch den Kunden

Der Rücktritt von einem Programmpaket bedarf der Schriftform.
Bei einem Rücktritt
bis 30 Tage vor Beginn eines Programms wird eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Gesamtpreises einbehalten.
Bei einem Rücktritt
bis 14 Tage vor Beginn eines Programms wird die geleistete Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises als Rücktrittsentschädigung einbehalten.
Bei einem Rücktritt von
13 Tagen vor Beginn eines Programms bis zum Vortag des Beginns wird eine Rücktrittsentschädigung von 50% des Preises einbehalten.
Bei einem Rücktritt am
Tag des Beginns eines Programms sind 100% des Paketpreises an GomeraVive zu entrichten.

Vertragsrücktritt durch GomeraVive

Wird die für die Durchführung einer Exkursion oder eines Exkursionspakets notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist GomeraVive berechtigt, vor Beginn der Exkursion oder eines Wochenprogramms vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, wir haben im Vorfeld schriftlich andere Ankündigungen gemacht. Ein Vertragsrücktritt ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Programmbeginn dem Teilnehmer mitzuteilen.
Wird ein Angebot durch den Rücktritt von GomeraVive nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z. B. Flug- oder Bahntickets und Unterkünfte werden nicht übernommen.

GomeraVive wird Ihnen im Falle eines Rücktritts wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nach Möglichkeit ein Alternativangebot unterbreiten. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit eines preislich geänderten Angebots für den ursprünglich geplanten Verlauf. In diesem Fall würden wir auch versuchen, zu den einzelnen Exkursionen noch weitere Tagesgäste anzuwerben.

Vertragsrücktritt durch GomeraVive im Falle einer Erkrankung von Volker Boehlke

Wenn der Meeresbiologe aus Krankheitsgründen eine Exkursion oder ein Paket von Exkursionen nicht durchführen können sollte, gäbe es keinen vollständigen Ersatz. GomeraVive würde sich um Ersatz eines Wanderführers kümmern und die Durchführung der Walbeobachtung können wir mit anderem Guide oder Boot zusichern. Die Vorträge, Tümpelsafari und der Küstenspaziergang könnten jedoch wegfallen. In einem solchen Fall kann der Gast von der Buchung zurücktreten und würde sein Geld erstattet bekommen.

Nicht planmässiger Ausschluss durch GomeraVive

Sollte ein Teilnehmer den Ablauf einer Exkursion oder eines Programmpakets nachhaltig stören oder sich vertrags- bzw. gesetzwidrig verhalten, so hat GomeraVive das Recht, den Vertrag nach vorheriger Abmahnung fristlos zu kündigen. Eine Preiserstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

Auflösung des Vertrages durch höhere Gewalt

Ist die Durchführung der Veranstaltungen durch höhere Gewalt (z. B. Wetterverhältnisse, Naturkatastrophen) unmöglich, ist GomeraVive nicht zur Rückzahlung des Preises oder von Teilbeträgen verpflichtet.

Anforderungen an den Teilnehmer

An den Exkursionen von GomeraVive kann jeder teilnehmen, der gesund und den in der jeweiligen Exkursionsbeschreibung genannten Anforderungen gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen für die von GomeraVive angebotenen Exkursionen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, allerdings ohne Gewähr, da sie sowohl subjektiven Einschätzungen unterworfen sind als auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, beeinflusst werden können.

Eine dem Typ der Exkursionen entsprechende Ausrüstung des Teilnehmers ist obligatorisch. Dazu gehören zum Beispiel angemessene Wanderausrüstung für Berg-Wanderungen.

Die GomeraVive-Wanderführer oder Begleiter der anderen Exkursionen oder Veranstaltungen sind berechtigt, einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen.

Mängel

Tritt nach Ansicht des Exkursionsgastes ein Mangel auf, ist er verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich der örtlichen Führung von GomeraVive anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ein Anspruch des Gastes bezüglich eventuell nachträglich zu stellender Gewährleistungsansprüche gegenüber GomeraVive bedarf einer vor Ort schriftlich dokumentierten Mängelanzeige.

Dafür stehen Beschwerdeblätter zur Verfügung.

Versicherung/Haftung

GomeraVive hat für alle selbst veranstalteten Exkursionen eine für spanische Aktivtouristikveranstalter obligatorische Haftpflichtversicherung (Responsabilidad Civil) und eine Unfallversicherung für die Gäste abgeschlossen.

Wir sind trotzdem verpflichtet, den Gästen die genauen Eckdaten einer jeden Exkursion vor Beginn darzustellen und angehalten, uns eine Bestätigung der Erfüllung dieser Informationspflicht gegenzeichnen zu lassen, was wir dementsprechend vor jeder Exkursion/jedem Paket auch durchführen.

GomeraVive haftet nicht für Leistungsstörungen bei vermittelten Fremdleistungen, wie bei der Walbeobachtungstour. In diesem Falle haftet ausschließlich der jeweilige Leistungsträger. Gleiches gilt für von GomeraVive vermittelten Transferleistungen (Bus, Taxi).

Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann GomeraVive nur an seinem Sitz in Santa Cruz de Tenerife verklagen. Für Klagen von GomeraVive gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend.

Besondere Buchungsbedingungen bei einzelnen Exkursionen mit „GomeraVive“:

Unsere Preise werden je nach Exkursion, wie auf der folgenden Seite beschrieben, festgelegt:

https://www.gomeravive.com/de/aktiv/

Gruppenpreise werden individuell gestaltet und schriftlich per E-mail oder Whatsapp bestätigt.

Eine Zusage in schriftlicher Form wird als abgeschlossener Vertrag gewertet.

Wetterbedingte Absage durch GomeraVive

Sollte eine Exkursion wetterbedingt nicht durchgeführt werden können, so kann GomeraVive bis zum geplanten Start absagen. Falls möglich, wird dem Kunden ein neuer Termin angeboten (Umbuchung). Sollte dies nicht möglich sein, wird der Gesamtbetrag erstattet.

Stornierung seitens des Kunden

Bei Stornierungen bis 24 Stunden vor der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,– € fällig.

Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor der Veranstaltung wird der Gesamtbetrag fällig.

Wenn ein Kunde nachweislich erkrankt ist, erstatten wir den Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,– € zurück. Das gilt nicht für Begleitpersonen.